Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrschule Christian Brinkmann


 §1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsverträge zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler / der Fahrschülerin.

Mit der Anmeldung zur Fahrausbildung erkennt der Fahrschüler diese AGB als verbindlich an.

 

§2 Gegenstand der Ausbildung

Die Fahrausbildung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).

Die Ausbildung umfasst:

  • theoretischen Unterricht
  • praktische Fahrstunden

Theorie und Praxis werden – soweit organisatorisch möglich – parallel durchgeführt.

Die Fahrschule behält sich vor, die Anzahl der Ausbildungsplätze bewusst zu begrenzen, um eine strukturierte, regelmäßige und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

 

§3 Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung kommt ein Ausbildungsvertrag zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler zustande.

Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für die vereinbarte Fahrerlaubnisklasse.

 

§4 Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr ist bei Vertragsabschluss fällig.

Sie umfasst insbesondere:

  • Verwaltungs- und Organisationsaufwand
  • Teilnahme am theoretischen Unterricht
  • persönliche Ausbildungsplanung
  • Betreuung während der gesamten Ausbildungszeit
  • Prüfungsorganisation

Die Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig, auch nicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.

 

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns auf der Website bzw. in der Preisliste der Fahrschule veröffentlicht sind.

Fahrstunden werden pro Einheit (45 Minuten) berechnet.
Übungs- und Sonderfahrten werden einheitlich abgerechnet.

Zusatzleistungen (z. B. Express-Ausbildung, Premium-Fahrzeug) sind optional und werden gesondert berechnet.

Prüfungsleistungen (Theorie- und praktische Prüfung) werden separat in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§6 Terminvereinbarung und Durchführung der Fahrstunden

Fahrstunden werden individuell vereinbart.

Der Fahrschüler verpflichtet sich, vereinbarte Termine zuverlässig wahrzunehmen und pünktlich zu erscheinen.

Verspätungen des Fahrschülers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verlängerung der Fahrstunde.

 

§7 Absage von Fahrstunden / Fehlstunden

Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.

Erfolgt die Absage später oder gar nicht, gilt die Fahrstunde als Fehlstunde.

Fehlstunden werden zum jeweils gültigen Fahrstundenpreis berechnet.

Ausnahmen gelten nur bei nachweislich unverschuldeten Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung), sofern diese unverzüglich mitgeteilt werden.

 

§8 Mitwirkungspflichten des Fahrschülers

Der Fahrschüler verpflichtet sich:

  • regelmäßig an Theorie- und Praxisunterricht teilzunehmen
  • vereinbarte Termine einzuhalten
  • notwendige Unterlagen fristgerecht vorzulegen
  • gesundheitliche Einschränkungen unverzüglich mitzuteilen

Längere Unterbrechungen der Ausbildung können zu Verzögerungen führen und begründen keinen Anspruch auf bevorzugte Terminvergabe.

 

§9 Express-Ausbildung

Die Express-Ausbildung ist eine optionale Zusatzleistung.

Sie beinhaltet:

  • eine erhöhte Fahrfrequenz
  • bevorzugte Terminvergabe

Die Express-Ausbildung ist bewusst limitiert.
Ein Anspruch auf Express-Leistungen besteht nur bei entsprechender Verfügbarkeit.

 

§10 Ausschluss vom Unterricht

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Fahrschüler vom Unterricht auszuschließen, wenn:

  • der Ausbildungsbetrieb nachhaltig gestört wird
  • wiederholt Termine unentschuldigt versäumt werden
  • Zahlungsrückstände bestehen
  • sicherheitsrelevante Anweisungen missachtet werden

Bereits entstandene Kosten bleiben hiervon unberührt.

 

§11 Vertragskündigung / Rücktritt

Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung:

  • werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet
  • bleibt die Anmeldegebühr in voller Höhe fällig
  • besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Leistungen

 

§12 Entgelte bei Vertragsbeendigung

Bei Vertragsbeendigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

Offene Forderungen bleiben auch nach Vertragsende bestehen.

 

§13 Haftung

Die Fahrschule haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Für persönliche Gegenstände des Fahrschülers wird keine Haftung übernommen.

 

§14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

§15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

 

Stand: 16.01.2026

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